Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie beschlossen: Bis zu EUR 3.000 steuerfrei
Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz zugestimmt.
Hierin ist durch die Einführung eines § 3 Nr. 11c EStG u.a. geregelt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeiten erhalten sollen, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu EUR 3.000 zu gewähren.