Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer

Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, das die s.g. Inflationsausgleichsprämie enthält, wurde am 25.10.2022 verkündet.

Arbeitgeber können diese Prämie jetzt in der Zeit vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 EUR steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Zugleich besteht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV Betragsfreiheit in der Sozialversicherung.