Rückmeldeverfahren NRW-Soforthilfe (Stand 15.06.2021)

Rückmeldeverfahren NRW-Soforthilfe (Stand 15.06.2021)

Seit dem 15.06.2021 erhalten alle Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, eine E-Mail, die zur Rückmeldung auffordert und die bedeutende Informationen und Links für die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 enthält. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zum Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren zusammengestellt.