Umsatzsteuersatz für Restaurant-, Verpflegungs- und Übernachtungsdienstleistungen (Stand 09.06.2021)

Umsatzsteuersatz für Restaurant-, Verpflegungs- und Übernachtungsdienstleistungen (Stand 09.06.2021)

Durch das Erste Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 % auf 7 % abge senkt. Diese Regelung wurde nun für Umsätze, die vor dem 01.01.2023 erbracht werden, verlängert.

Getränke sind weiterhin von der Steuersenkung ausgenommen.

In einem neuen BMF-Schreiben wurden nun die begleitenden Verwaltungsregelungen ebenfalls bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies bedeutet, dass bei sogenannte Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angebote) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.