Katastrophenerlass

Finanzverwaltung NRW erweitert steuerliche Entlastungen (Stand: 23.07.2021)

Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief „Bernd“ Mitte Juli und nach den dadurch entstandenen extremen Schäden hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den am 16.07.2021 in Kraft gesetzten Katastrophenerlass erweitert und ermöglicht nun – teilweise befristet – rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener. Wir haben für Sie die wichtigsten Erweiterungen und Klarstellungen zum Katastrophenerlass vom 23.07.2021 zusammengestellt.