Härtefallhilfen (Stand 08.06.2021)
Inhalt
Die bestehenden Corona-Hilfsprogramme wurden durch gesonderte Härtefallhilfen im Einzelfall ergänzt. Sie richten sich speziell an solche Antragsteller, bei denen die bestehenden Corona-Hilfsprogramme nicht greifen, die aber gleichwohl coronabedingte erhebliche finanzielle Härten erlitten haben, die absehbar die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Das jeweilige Bundesland entscheidet in diesen Einzelfällen auf der Grundlage der Empfehlungen einer Härtefallkommission, wer im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag eine Härtefallhilfe als Billigkeitsleistung erhält. Die Antragstellung muss in der Regel über sog. prüfende Dritte erfolgen. Wir haben die aktuellen Neuheiten am Beispiel von Nordrhein-Westfalen zusammengefasst.