Energiepreisbremse

Energiepreisbremse durch Bundestag am 15.12.2022 verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 15.12.2022 in zweiter und dritter Lesung die Gesetzentwürfe
für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen verabschiedet. Für weitere Heizmittel haben die
Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit ihrem Beschluss die Voraussetzungen für einen weiteren
Härtefallfonds geschaffen. Mit den Preisbremsen und den Härtefallhilfen sollen Verbraucherinnen und
Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt werden.
Die Hilfen sollen mit Beginn des neuen Jahres die stark steigenden Energiekosten begrenzen. Die Entlastungen
gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle
Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar.