Anforderung an Arbeitsverträge

Anforderung an Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022

Zum 01. August 2022 wird in Deutschland die europäische Richtlinie [EU] 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen durch ein entsprechendes Gesetz umgesetzt.

Damit gilt zum 01. August 2022 insbesondere ein geändertes Nachweisgesetz und auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde geändert. Wurde bislang vielfach das bereits bestehende Nachweisgesetz nicht beachtet, da es keine Sanktionen gegen den Arbeitgeber vorsah, wird sich dies zukünftig ändern, da mit der Neufassung des Gesetzes auch erstmals ein Bußgeldtatbestand mit Geldbußen bis zu EUR 2.000,00 in das Gesetz aufgenommen wurde.